INHALTS†BERSICHT

 

 

 

Einleitung

 

Geschichte

 

Arten des Plagiats

 

Plagiat vs. FŠlschung

 

Bewertung zwischen FŠlschung und Plagiat

 

Das Plagiat aus strafrechtlicher Sicht

 

GrundsŠtzliches Problem des Plagiats in der Wissenschaft

 

Beispiel fŸr ein wissenschaftliches Plagiat

 

Beispiele fŸr Plagiate in der Literatur

 

Schutzmechanismen zur BekŠmpfung von Plagiaten

 

Meinung der Bidungssprecherin der FP…

 

Richtiges Zitieren in einer wissenschaftlichen Arbeit

 

Schlusswort

 

Literaturverzeichnis

 

Impressum

 

 

 

Bewertung zwischen FŠlschung und Plagiat

 

Ad FŠlschung:

Kathrin Ackermann meint, wie man eine FŠlschung bewertet, hŠngt in erster  Linie davon ab, welchen Stellwert man dem Original einrŠumt.  Im Mittelalter erlebte die FŠlschung eine BlŸtezeit.  Laut einer SchŠtzung sind ca. 50% der merowingischen Dokumente nichts anderes, als reine FŠlschungen.

 

ãDas Mittelalter fragte nicht nach dem objektiven Tatbestand, sondern nach dem  Zweck, zu dem die FŠlschung angefertigt wurde:  war es alleine persšnliches Gewinnstreben, so wurde sie moralisch verurteilt und juristisch verfolgt; geschah  sie dagegen im Dienste hšherer Ziele, so galt sie als gerechtfertigt. Die berŸhmteste FŠlschung im Mittelalters, de Konstantinsche Schenkung, war in diesem Sinne wahr, weil sie dem Willen Gottes entsprach.Ò (zit. n. Ackermann; FŠlschung und Plagiat als Motiv der zeitgenšssischen Literatur, Heidelberg, 1992, S.18)

 

Laut Kathrin Ackermann stellt Mark Sagoff eine interessante These auf. Er meint nŠmlich, dass Original und FŠlschung nicht vergleichbar sind. Der Grund dafŸr liegt in den Entstehungsbedingungen. Der Ort ist ein anderer, die Zeit ist auch eine komplett andere und der Urheber ist auch nicht der gleiche. Ackermann erwŠhnt auch in ihrem Buch ãFŠlschung und Plagiat als Motiv der zeitgenšssischen LiteraturÒ, dass Dutton der Meinung war, das die FŠlschung den gleichen Wert haben kann wie as Original, da sie aus der selben Schaffungsfreude entstanden sind.

 

ãBei der sehr viel kleineren Gruppe der Verteidiger der FŠlschung kann man  zwei Arten  von Argumenten unterscheiden: die einen rechtfertigen die FŠlschung aus pragmatischen GrŸnden, die anderen machen mit Hilfe der FŠlschung auf andere PhŠnomene aufmerksam. Die Vertereter der ersten Gruppe argumentieren, dass es besser sei, Òsich mit guten Replikaten zu umgeben (É) , als Umgang mit schlechten Originalen zu pflegen Ò (zit. n. Ackermann; FŠlschung und Plagiat als Motiv der zeitgenšssischen Literatur, Heidelberg, 1992, S.21)

 

Ad Plagiat:

ãDie Tatsache, das sich das Wort ÒPlagiatÒ erst spŠt in die die europŠische Sprache einbŸrgerte – in Frankreich ist 1545 plagiere (plagiaire) und  1715 palgiat belegt,  in Deutschland  1615  Plagiarius  und 1741 Plagiator -, ist ein Indiz  dafŸr, dass zuvor  keine Notwendigkeit  bestand das PhŠnomen des literarischen Diebstahls  zu bezeichnenÒ. (zit. n. Ackermann; FŠlschung und Plagiat als Motiv der zeitgenšssischen Literatur, Heidelberg, 1992, S.21)

 

Grund dafŸr war, dass es im Mittelalter noch keine Begrifflichkeit des geisteigenen Eigentums gab.  Ma§gebend war nicht der Gedanke an OriginalitŠt, sondern viel mehr die †bereinstimmung mit der Tradition. Laut Ackermann konnte ein wahrer Gedanke nicht als persšnlicher Besitz deklariert werden. Es war durchaus mšglich, dass ein anderer Autor etwas von dem Urheber in sein Werk  Ÿbernahm, ohne es dementsprechend zu kennzeichnen (in Form von Zitierregeln). Abschreiben wurde nur dann verurteilt, wenn es zum eigenen Interesse wurde, also zum Erwerb von Geld diente. Bis ins 17. Jahrhundert hatte der Autor keinen rechtlichen Schutz gegen das PhŠnomen des Plagiarismus. Im 18. Jahrhundert jedoch Šnderte sich dieser Sachverhalt.

 

ãDass das Buch  Eigentum seines Autors sei, wurde zum ersten Mal  inPierre Jacques  Blodel zugeschriebenen Schrift MŽmoire sur les vexations qu«exercent les libraires et les imprimeurs de Paris (1725) formuliert. Eine gestzliche Regelung des Urheberrechts wurde in Frankreich  1793  geschaffen, in Deutschland  erst 1837Ò (zit. n. Ackermann; FŠlschung und Plagiat als Motiv der zeitgenšssischen Literatur, Heidelberg, 1992, S.22)

 

ãWŠhrend die KunstfŠlschung von Experten weitgehend einhellig verurteilt wird, ist die Lage beim Plagiat vielschichtiger. Dies hŠngt damit zusammen, dass der Tatbestand der KunstfŠlschung  eindeutig ist: ein Bild ist entweder authentisch oder gefŠlscht. (É) Das Plagiat dagegen ist in den meisten FŠllen mit derselben Eindeutigkeit bestimmbar; es zeichnet sich durch  eine breite Skala von Schattierungen aus, welche  Grenzziehungen zum originalen Werk schwierig, wenn nicht unmšglich machen.Ò (zit. n. Ackermann; FŠlschung und Plagiat als Motiv der zeitgenšssischen Literatur, Heidelberg, 1992, S.22)

 

Selbst Modelle zum Basteln von Plagiaten wurden aufgestellt.

 

ãSehr illustrativ wird  dies im Beispiel  von Arno Schmitt gezeigt, der ein FŸnf-Stufen-Modell des Plagiats vorgeschlagen hat. Die erste Stufe bilden  dabei die sogenannten ÒStammbŠumeÒ, das hei§t selbststŠndige und unselbststŠndige Nachahmungen eines Vorbilds, das ÒSchuleÒ gemacht oder so kšnnte man auch sagen, eine neue Gattung begrŸndet hat. (É) Die zweite Stufe stellen die Òfremden FortsetzerÒ dar, d.h. Autoren, die  das Schicksal literarischer Helden  Ÿber das Ende bereits vorliegender Werke  hinaus weiterverfolgen. Die ÒVerwenderÒ (dritte Stufe) wiederum seine Autoren, Òdenen <<die Fabel>>, beziehungsweise die <<weiterfšrdernde Einzelheit>> Schwierigkeiten macht.

Die ÒBearbeiterÒ (vierte Stufe) beschrŠnken sich auf das Umschreiben eines bereits gestalteten Stoffes. Die Stufe des eigentlichen Plagiats  sei dagegen erst mit der  ãblanken, unverschŠmt - seitenlangen Abschreibearbeit erreicht.Ò (zit. n. Ackermann; FŠlschung und Plagiat als Motiv der zeitgenšssischen Literatur, Heidelberg, 1992, S.25)