Das Aufnahmeverfahren
Der Zweck des Aufnahmeverfahrens dient dazu, festzustellen, ob davon auszugehen ist,
dass die ausgewählten Schülerinnen und Schüler vom Angebot der Modell-Klassen profitieren können.
Das von einer externen Fachperson durchgeführte Aufnahmeverfahren besteht aus drei Teilen:
* Fähigkeitstest zur Erstellung eines Begabtenprofils
* Standardisierter Test zur Bewertung des Lern- und Abeitsverhaltens
* Einzel- und/oder Gruppengespräche mit der durchführenden Fachkraft und einer Lehrkraft
Die Berwerbung für das Aufnahmeverfahren erfolgt zeitgleich mit der Schulanmeldung
zu Beginn des 2.Semesters am BG/BRG Wieselburg
Die Aufnahme ist nicht an die Anmeldung für eine Regelklasse am BG/BRG Wieselburg gekoppelt.