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Die Volksabstimmung über das AKW Zwentendorf vom 5. November 1978 stellt den Wendepunkt der österreichischen Politik gegenüber der Nukleartechnologie dar. Bezeichnend ist seither auch, daß Regierung und Parteien immer nur auf der Druck der Bevölkerung und der öffentlichen Meinung aktiv wurden.
Teile von Österreich wurden durch den radioaktiven Fallout von Tschernobyl stark in Mitleidenschaft gezogen. Teile der ernte mußte vernichtet werden. Tschernobyl bewirkte aber auch, daß die Diskussionen über Zwentendorf endgültig verstummten und seither alle Parteien antinuklear eingestellt sind.
Gegen den Bau einer Wiederaufbereitungsanlage im bayrischen Wackersdorf erhoben 420.000 ÖsterreicherInnen schriftlich Einspruch. Landeshauptleute und die damalige Umweltministerin Flemming beeinspruchten persönlich bei den Hearing in Bayern das Projekt. Wegen des starken Widerstandes und der gigantischen Errichtungskosten wurde der Bau schließlich eingestellt.
Nach den politischen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa stieg die Aufmerksamkeit an der nuklearen (Un-)Sicherheit AKW sowjetischer Bauart. 1990 wurde das "Forum für Atomfragen" als Beratungsgremium des Bundeskanzlers gegründet. Dieses erstellte eine Studie über das tschechoslowakische AKW Bohunice. Die ersten beiden Reaktoren dieses Kraftwerks gehören zu den sogenannten "high-risk reactors" (Hochrisikoreaktoren) WWER-440/230. Die Studie identifizierte fundamentale Sicherheitsmängel und empfahl dem Bundeskanzleramt, die Tschechoslowakei bei der sofortigen Schließung der beiden Reaktoren zu unterstützen. Die tschechoslowakischen Experten erkannten die Kritikpunkte der Studie, nicht aber die Empfehlungen, an.
Im Jänner 1991 schlug die österreichischen Regierung ein Maßnahmenpaket zur Schließung von Bohunice vor. Dies beinhaltete, neben technischen und wissenschaftlicher Unterstützung, die Lieferung von Gratisstrom für ein Jahr im Ausmaß der Produktion der beiden Reaktoren. Die Tschechoslowakei lehnte ab, Bohunice ist - in der nunmehrigen Slowakei - weiterhin im Betrieb.
1992 initiierte Bundeskanzler Vranitzky eine internationale Untersuchungskommission für das slowenische AKW Krsko. Diese Kommission fand mehr als 70 gravierende Sicherheitsmängel und stellte fest, daß Krsko erdbebengefährdet ist.
Vranitzky formulierte als offizielles Regierungsziel "die Schaffung eines atomkraftfreien Mitteleuropas".
Für die Fertigstellung des tschechischen AKWs Temelin erhielt der US-Konzern Westinghouse einen Milliardenauftrag, der mit einer Kreditgarantie der US-Regierungsbank ExIm abgesichert wurde. Im Vorfeld der Entscheidung entsandte Österreich eine offizielle Delegation nach Washington um gegen die Kreditgarantie - erfolglos - Lobbyarbeit zu betreiben.
Im Rahmen der geplanten Kreditvergabe der EBRD für die Fertigstellung des slowakischen AKWs Mochovce demonstrierten 1,3 Millionen ÖsterreicherInnen mit ihrer Unterschrift gegen das Projekt. Auch die österreichische Regierung wurde auf internationaler Ebene aktiv, um die Kreditvergabe seitens der EBRD zu verhindern, was letzlich auch gelang. Allerdings wird die Fertigstellung nun von anderer Seite finanziert.
Am 9.7.1997 verabschiedete der österreichische Nationalrat einstimmig einen Initiativantrag, der vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung einer antinuklearen Politik umfaßt. Teile davon wurden in einem Abkommen zwischen der Regierung und den Umweltorganisationen Greenpeace, Global 2000 und Anti Atom International (AAI) ausverhandelt.
Dieser Aktionsplan wurde in der 103. Sitzung des Ministerrates am 6.7.1999 verabschiedet und vom Nationalrat mit einer Einstimmigen Entschließung unterstützt.
Auszüge davon:
Für die Bundesregierung hat die Sicherheit der Bevölkerung
oberste Priorität. In diesem Zusammenhang ist besonders die
Sicherheit grenznaher Kernkraftwerke für Österreich
von vitalem Interesse. Daher hat Österreich nukleare Sicherheit
im Rahmen der Erweiterung der Europäischen Union zu einem
vorrangigen Thema gemacht. [...] Im Hinblick auf die Erweiterung
der Europäischen Union wurden unter der österreichischen
EU-Präsidentschaft mit der Verabschiedung der "Schlußfolgerungen
des Rates zu den Beitrittsstrategien für die Umwelt"
und der "Schlußfolgerungen des Rates zur Nuklearen
Sicherheit im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen
Union" sowie der Bekräftigung dieser Schlußfolgerungen
durch den Europäischen Rat von Wien deutliche Signale gesetzt.
Diese Schlußfolgerungen betonen unter anderem, daß
nicht nachrüstbare Kernkraftwerke - worunter jedenfalls die
Reaktoren der ersten Generation in Ignalina, Bohunice und Kosloduj
zu verstehen sind - ehestmöglich stillgelegt werden müssen.
Weiters wurden die beitrittswilligen Staaten aufgefordert, die
nukleare Sicherheit zu verbessern, "so daß ein Niveau
erreicht wird, das dem Stand in der Union hinsichtlich der Technologie
und der Vorschriften sowie in operativer Hinsicht entspricht".
Der Nationalrat hat beschlossen: (BGBl. I Nr. 149/1999)
§ 1. In Österreich dürfen
Atomwaffen nicht hergestellt, gelagert,
transportiert, getestet oder verwendet werden. Einrichtungen für
die Stationierung von Atomwaffen dürfen nicht geschaffen
werden.
§ 2. Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung
durch
Kernspaltung dienen, dürfen in Österreich nicht errichtet
werden.
Sofern derartige bereits bestehen, dürfen sie nicht in Betrieb
genommen werden.
§ 3. Die Beförderung von spaltbarem Material auf österreichischem Staatsgebiet ist untersagt, sofern dem völkerrechtliche Verpflichtungen nicht entgegenstehen. Von diesem Verbot ausgenommen ist der Transport für Zwecke der ausschließlich friedlichen Nutzung, nicht jedoch für Zwecke der Energiegewinnung durch Kernspaltung und deren Entsorgung. Darüber hinaus sind keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
§ 4. Durch Gesetz ist sicherzustellen, daß Schäden, die in Österreich auf Grund eines nuklearen Unfalles eintreten, angemessen ausgeglichen werden und dieser Schadenersatz möglichst auch gegenüber ausländischen Schädigern durchgesetzt werden kann.
§ 5. Die Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes
obliegt der Bundesregierung.
Trotzdem ist die österreichische Regierung
noch weit davon entfernt, eine konsequente und kompromißlose
Anti-Atom-Politik zu betreiben. Gerade am Beispiel Temelin wird
deutlich, wie inkonsequent und erfolglos die österreichische
Regierung auf EU und auf internationaler Ebene agiert.
(Aktuelle Infos zum AKW Temelin gibt es bei unseren oberösterreichischen
Freunden www.temelin.at
oder unter www.grenzblockade.at)