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Nein zur NATO

Die offizielle Atompolitik der Republik Österreich

Die Volksabstimmung über das AKW Zwentendorf vom 5. November 1978 stellt den Wendepunkt der österreichischen Politik gegenüber der Nukleartechnologie dar. Bezeichnend ist seither auch, daß Regierung und Parteien immer nur auf der Druck der Bevölkerung und der öffentlichen Meinung aktiv wurden.

Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986

Teile von Österreich wurden durch den radioaktiven Fallout von Tschernobyl stark in Mitleidenschaft gezogen. Teile der ernte mußte vernichtet werden. Tschernobyl bewirkte aber auch, daß die Diskussionen über Zwentendorf endgültig verstummten und seither alle Parteien antinuklear eingestellt sind.

Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf 1989

Gegen den Bau einer Wiederaufbereitungsanlage im bayrischen Wackersdorf erhoben 420.000 ÖsterreicherInnen schriftlich Einspruch. Landeshauptleute und die damalige Umweltministerin Flemming beeinspruchten persönlich bei den Hearing in Bayern das Projekt. Wegen des starken Widerstandes und der gigantischen Errichtungskosten wurde der Bau schließlich eingestellt.

AKW Bohunice 1990-1991

Nach den politischen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa stieg die Aufmerksamkeit an der nuklearen (Un-)Sicherheit AKW sowjetischer Bauart. 1990 wurde das "Forum für Atomfragen" als Beratungsgremium des Bundeskanzlers gegründet. Dieses erstellte eine Studie über das tschechoslowakische AKW Bohunice. Die ersten beiden Reaktoren dieses Kraftwerks gehören zu den sogenannten "high-risk reactors" (Hochrisikoreaktoren) WWER-440/230. Die Studie identifizierte fundamentale Sicherheitsmängel und empfahl dem Bundeskanzleramt, die Tschechoslowakei bei der sofortigen Schließung der beiden Reaktoren zu unterstützen. Die tschechoslowakischen Experten erkannten die Kritikpunkte der Studie, nicht aber die Empfehlungen, an.

Im Jänner 1991 schlug die österreichischen Regierung ein Maßnahmenpaket zur Schließung von Bohunice vor. Dies beinhaltete, neben technischen und wissenschaftlicher Unterstützung, die Lieferung von Gratisstrom für ein Jahr im Ausmaß der Produktion der beiden Reaktoren. Die Tschechoslowakei lehnte ab, Bohunice ist - in der nunmehrigen Slowakei - weiterhin im Betrieb.

AKW Krsko 1992

1992 initiierte Bundeskanzler Vranitzky eine internationale Untersuchungskommission für das slowenische AKW Krsko. Diese Kommission fand mehr als 70 gravierende Sicherheitsmängel und stellte fest, daß Krsko erdbebengefährdet ist.

Vranitzky formulierte als offizielles Regierungsziel "die Schaffung eines atomkraftfreien Mitteleuropas".

AKW Temelin 1994

Für die Fertigstellung des tschechischen AKWs Temelin erhielt der US-Konzern Westinghouse einen Milliardenauftrag, der mit einer Kreditgarantie der US-Regierungsbank ExIm abgesichert wurde. Im Vorfeld der Entscheidung entsandte Österreich eine offizielle Delegation nach Washington um gegen die Kreditgarantie - erfolglos - Lobbyarbeit zu betreiben.

AKW Mochovce 1994-95

Im Rahmen der geplanten Kreditvergabe der EBRD für die Fertigstellung des slowakischen AKWs Mochovce demonstrierten 1,3 Millionen ÖsterreicherInnen mit ihrer Unterschrift gegen das Projekt. Auch die österreichische Regierung wurde auf internationaler Ebene aktiv, um die Kreditvergabe seitens der EBRD zu verhindern, was letzlich auch gelang. Allerdings wird die Fertigstellung nun von anderer Seite finanziert.

All-Parteien-Antrag und "Atomfrei"-Paket 1997

Am 9.7.1997 verabschiedete der österreichische Nationalrat einstimmig einen Initiativantrag, der vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung einer antinuklearen Politik umfaßt. Teile davon wurden in einem Abkommen zwischen der Regierung und den Umweltorganisationen Greenpeace, Global 2000 und Anti Atom International (AAI) ausverhandelt.

Der Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung 1999

Dieser Aktionsplan wurde in der 103. Sitzung des Ministerrates am 6.7.1999 verabschiedet und vom Nationalrat mit einer Einstimmigen Entschließung unterstützt.

Auszüge davon:
Für die Bundesregierung hat die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität. In diesem Zusammenhang ist besonders die Sicherheit grenznaher Kernkraftwerke für Österreich von vitalem Interesse. Daher hat Österreich nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung der Europäischen Union zu einem vorrangigen Thema gemacht. [...] Im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union wurden unter der österreichischen EU-Präsidentschaft mit der Verabschiedung der "Schlußfolgerungen des Rates zu den Beitrittsstrategien für die Umwelt" und der "Schlußfolgerungen des Rates zur Nuklearen Sicherheit im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union" sowie der Bekräftigung dieser Schlußfolgerungen durch den Europäischen Rat von Wien deutliche Signale gesetzt. Diese Schlußfolgerungen betonen unter anderem, daß nicht nachrüstbare Kernkraftwerke - worunter jedenfalls die Reaktoren der ersten Generation in Ignalina, Bohunice und Kosloduj zu verstehen sind - ehestmöglich stillgelegt werden müssen. Weiters wurden die beitrittswilligen Staaten aufgefordert, die nukleare Sicherheit zu verbessern, "so daß ein Niveau erreicht wird, das dem Stand in der Union hinsichtlich der Technologie und der Vorschriften sowie in operativer Hinsicht entspricht".

Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich 1999

Der Nationalrat hat beschlossen: (BGBl. I Nr. 149/1999)

§ 1. In Österreich dürfen Atomwaffen nicht hergestellt, gelagert,
transportiert, getestet oder verwendet werden. Einrichtungen für die Stationierung von Atomwaffen dürfen nicht geschaffen werden.

§ 2. Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung durch
Kernspaltung dienen, dürfen in Österreich nicht errichtet werden.
Sofern derartige bereits bestehen, dürfen sie nicht in Betrieb
genommen werden.

§ 3. Die Beförderung von spaltbarem Material auf österreichischem Staatsgebiet ist untersagt, sofern dem völkerrechtliche Verpflichtungen nicht entgegenstehen. Von diesem Verbot ausgenommen ist der Transport für Zwecke der ausschließlich friedlichen Nutzung, nicht jedoch für Zwecke der Energiegewinnung durch Kernspaltung und deren Entsorgung. Darüber hinaus sind keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

§ 4. Durch Gesetz ist sicherzustellen, daß Schäden, die in Österreich auf Grund eines nuklearen Unfalles eintreten, angemessen ausgeglichen werden und dieser Schadenersatz möglichst auch gegenüber ausländischen Schädigern durchgesetzt werden kann.

§ 5. Die Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes obliegt der Bundesregierung.

Trotzdem ist die österreichische Regierung noch weit davon entfernt, eine konsequente und kompromißlose Anti-Atom-Politik zu betreiben. Gerade am Beispiel Temelin wird deutlich, wie inkonsequent und erfolglos die österreichische Regierung auf EU und auf internationaler Ebene agiert.
(Aktuelle Infos zum AKW Temelin gibt es bei unseren oberösterreichischen Freunden www.temelin.at oder unter www.grenzblockade.at)

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